Songbook/rights unknown

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Copyright protection or copyright expired or not claimed[edit | edit source]

The author of the article assumes that there is no copyright protection or copyright for this song, text or melody (etc.) or that it has already expired.

He assumes that the printed article falls into the folk song, folk song or "orally transmitted" category, public domain or that the author authorizes publication.

Rights unknown[edit | edit source]

If there is a copyright or copyright protection, we ask the copyright holder to inform us so that we can remove this piece from our repertoire if necessary.

Please understand that it is not easy to identify the author of every work and that unreliable sources may have been used. (Especially in the case of "handed down orally" and "rights unknown").

Of course, we would also be pleased if you, as the rights holder, could grant Wikibooks "friendly permission" for the work in question.

Kind regards

the Wikibooks team (guitar)

Self-poems[edit | edit source]

Some songs have been deliberately written by the Wikibooks contributors so that they can be sung to a well-known melody. The lyrics are freely available for private use and teaching. However, it should be noted that the melody is still subject to copyright. Therefore, a public performance is only possible with the permission of the copyright holder of the melody.

Auszugsweises Zitieren[edit | edit source]

In einzelnen Fällen wurde bis zur Klärung des Copyright oder bis zur Kontaktaufnahme mit dem Copyright-Inhaber bestimmte Werke nur in Auszügen veröffentlicht, wobei sich auf UrhG § 51 [1] berufen wird.

unwesentliches Beiwerk[edit | edit source]

Für viele spieltechnische und harmonische Lektionen gibt es meines Wissens keine passenden copyrightfreien Lieder, die man als Anschauungs- (besser Anhörungs-) material verwenden kann. Und Lieder, deren Autoren vor 1939 verstarben, sind nur selten für den Gitarrenunterricht geeignet, und lassen sich auch kaum für Spieltechniken anwenden, die erst nach 1950 "erfunden" worden sind (z.B. Rock'n'Roll). In einzelnen Fällen werden daher Lied- und Textauszüge zur Veranschaulichung eines musikalischen oder spieltechnischen Zusammenhangs verwendet. Dabei beruft sich der Verfasser des Artikels auf UrhG § 57[2]

Akkordfolgen und Arangements[edit | edit source]

Die hier veröffentlichten Akkordfolgen und Arangements sind (sofern sie nicht eindeutig zu einem copyrightfreiem Lied gehören) hauptsächlich dazu ausgewählt worden, um bestimmte spieltechnische oder harmonische Lerninhalte zu vermitteln. Wo es irgend möglich war, wurden mehr als ein Lied angegeben, welches diese oder zumindest eine sehr ähnliche Akkordfolge verwendet. Sofern ein Autor meint, dass eine bestimmte Akkordfolge nicht als eine Standard-Akkordfolge zu werten ist, und so spezifisch zu einem Lied gehört, dass diese Akkordfolge für sich allein schon eine Schöpfungshöhe erreicht hat, und damit dem Urheberschutz unterliegt, bitten wir dieses uns mitzuteilen, damit wir diese gegebenenfalls entfernen.



Fußnoten
  1. UrhG § 51 Zitate
    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
  2. UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk
    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.